Praxis für Rechtspsychologie in Hagen

Wir sind spezialisiert auf die Erstellung von psychologischen Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts, im Bereich der Kriminalprognose sowie an der Schnittstelle zwischen Familienrecht und Kriminalprognose, bspw. bei Fragen zum Umgangs- oder Sorgerecht nach Inhaftierung oder Verurteilung im Bereich des Konsums oder der Verbreitung von sexuellen Kindesmissbrauchsabbildungen.

Unsere Leistungen

Familienrecht

Unsere Praxis für Rechtspsychologie bietet umfassende familienrechtliche Begutachtungen im Auftrag von Familiengerichten an. Dabei decken wir ein breites Spektrum an familienrechtlichen Fragestellungen ab:

  • Begutachtungen zur elterlichen Sorge und Umgangsregelungen
  • Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen
  • Beurteilung der Erziehungsfähigkeit, auch bei psychischen Erkrankungen oder Suchtproblematiken
  • Gutachten zu Rückführungen von Kindern aus Fremdunterbringung

Wir legen großen Wert auf wissenschaftlich fundierte, verständliche und nachvollziehbare Gutachten. Unsere Arbeit basiert auf aktuellen psychologischen Erkenntnissen und entspricht den Qualitätsstandards für psychologische Gutachten im Kindschaftsrecht.

Auf Wunsch des Gerichts arbeiten wir gemäß § 163 FamFG lösungsorientiert und wirken auf ein Einvernehmen zwischen den Beteiligten hin.

Wir setzen uns für eine angemessene Bearbeitungsdauer ein und informieren das Gericht regelmäßig über den Sachstand.

Kriminalprognose

Unsere Praxis für Rechtspsychologie bietet die fachkundige Erstellung von kriminalprognostischen Sachverständigengutachten im Auftrag der Strafvollstreckungskammern der Landgerichte an. Diese wissenschaftlich fundierten Gutachten dienen der Einschätzung zukünftiger Rechtsbrüche und sind ein wichtiges Instrument in strafrechtlichen Verfahren und im Vollzug.

Einsatzbereiche unserer Gutachten:

  • Strafrechtliche Vollstreckung
  • Entscheidungen über vollzugsöffnende Maßnahmen
  • Beurteilung von Behandlungsindikationen und -verläufen
  • Entlassungsprognosen bei Freiheitsstrafen und Maßregeln
  • Lockerungsgutachten
  • Gutachten zur Vollzugsgestaltung, besonders in der Sicherungsverwahrung

Dabei bedienen wir u.a. Fragestellungen nach den Paragraphen §57, §57a, §67d StGB, §454 und §463 StPo, §119a StVollzG und §66c StGB.

Wir integrieren statistisch-aktuarische Erkenntnisse mit klinisch-idiografischen Daten zu einer umfassenden psychologischen Kriminalprognose und orientieren uns dabei an aktuellen Qualitätsstandards.

Kriminalprognostisch-sexualwissenschaftliche Begutachtung im Familienrecht

Unsere Praxis für Rechtspsychologie bietet spezialisierte Gutachten an der Schnittstelle zwischen Familienrecht und Kriminalprognose an. Dieses Leistungsangebot richtet sich an Familiengerichte, die eine fundierte Einschätzung des sexualforensischen Risikos bei Elternteilen, neuen Partnern oder Personen im sozialen Nahfeld von Kindern benötigen.

Anlässe für entsprechende Fragestellungen können sein:

  • Vorstrafen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Laufende Ermittlungsverfahren oder Anklagen wegen Sexualdelikten
  • Verdacht auf Konsum oder Besitz von Missbrauchsabbildungen
  • Hinweise auf paraphile Interessen oder Verhaltensweisen

Wir kombinieren familienrechtliche Expertise mit fundiertem Wissen in der Kriminalprognose und Sexualwissenschaft und fertigen eine wissenschaftlich fundierte Risikoeinschätzung und berücksichtigen dabei das Kindeswohl und mögliche Gefährdungen. 

Zertifizierte Bindungsdiagnostik

Im Rahmen von familiengerichtlichen Fragestellungen spielen die Fragen von kindlichen Bindungserfahrungen und Beziehungsdynamiken häufig eine wichtige Rolle. 

Zur Erfassung kindlicher Bindungen sind wir zertifiziert für die reliable Durchführung und valide Auswertung verschiedener standardisierter diagnostischer Verfahren für verschiedene Bereiche, u.a. mit dem Fremde Situations Test (für Kinder bis 20 Monate), dem Geschichtenergänzungsverfahren zur Bindung (für Kinder zwischen 5 und 8 Jahre) oder dem Child Attachment Interview (für Kinder ab 7 Jahren).

Auch für Sachverständige externer Praxen bieten wir die zertifizierte Auswertung der o.g. Verfahren an. Geschult und geprüft wurden wir u.a. durch Prof. Van IJzendoorn (UCL, London), Prof. Dr. König (PH Ludwigsburg), Dr. Shmueli-Goetz (AnnaFreud Centre, London) und Prof. Dr. Becker-Stoll (Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz, München).

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